Monday, May 25, 2020

Arbeitsauftrag: 25. Mai bis 29. Mai

Kopf- und Fußzeilen

Letzte Woche haben wir gelernt, was Kopf- und Fußzeilen sind und wie man sie einfügt und bearbeitet. Diese Woche wollen wir das gleich einmal ausprobieren.



Und schon geht's los:

  1. Öffne ein leeres Dokument in WORD oder einem anderen Textbearbeitungsprogramm.
  2. Speichere das Dokument mit dem Namen "Coronaregeln Nachname Vorname" ab.
  3. Weiter unten findest du den Text: "Das sind die aktuellen Coronaregeln"
  4. Kopiere den Text und füge ihn in dein leeres Dokument ein.
  5. Füge eine Fußzeile ein, in der:
    • unten rechts die Seitenzahl steht
    • unten links das aktuelle Datum steht
  6. Füge eine Kopfzeile ein, in der:
    • oben rechts "Coronaregeln" steht
    • oben links "ZDF Logo" steht
  7. Ändere den Text, sodass er übersichtlich gestaltet ist.
    • Die Überschrift im Haupttext soll 16pt groß sein, fett und zentriert.
    • Die Unterüberschriften (z.B. "Mindestabstand", "Schulen", "Sport", ...) sollen fett und 14pt groß sein.
  8. Speichere dein Dokument am Schluss noch einmal ab.




Das sind die aktuellen Coronaregeln

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten regelmäßig, wie die Corona-Regeln gelockert werden können. Das machen sie, weil die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus neu anstecken, geringer geworden ist. Zusammen haben sich die Politikerinnen und Politiker zuletzt auf eine Liste bestimmter Lockerungen geeinigt. Wie die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, können diese aber selbst entscheiden. Deswegen gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Das sind die gemeinsam beschlossenen Corona-Regeln:

Mindestabstand:
In der Öffentlichkeit sollen Menschen weiterhin Abstand zueinander halten: mindestens 1,5 Meter. Noch besser sind zwei Meter. Diese Regel gilt mindestens bis zum 5. Juni. Besuch:
Menschen, die in unterschiedlichen Haushalten leben - also zum Beispiel zwei Familien - dürfen sich wieder treffen. Bisher durfte man sich nur mit einer weiteren Person treffen, mit der man nicht gemeinsam wohnt.

Schulen:
Allen Schülerinnen und Schülern soll ermöglicht werden, dass sie vor den Sommerferien wieder zum Unterricht in die Schule können. Das geht aber nur, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Welche das sind, ist unterschiedlich, denn diese Regeln machen die Bundesländer.

Sport:
Unter freiem Himmel darf wieder Sport getrieben werden. Es darf zum Beispiel wieder Leichtathletik-Training auf dem Sportplatz eines Verein stattfinden. Dabei gilt aber auch: Abstand halten. Sportlerinnen und Sportler dürfen sich nicht gegenseitig berühren. Profifußball:
Die Bundesliga darf seit Mitte Mai wieder spielen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Infos dazu gibt es hier:

Geschäfte:
Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Wichtig ist aber, dass auf gute Hygiene geachtet wird, Kundinnen und Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen und an den Kassen keine Warteschlangen entstehen. Je größer ein Geschäft ist, desto mehr Leute dürfen gleichzeitig hinein. So soll sicher gestellt werden, dass auch beim Einkaufen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Restaurants:
In manchen Bundesländern dürfen Restaurants wieder öffnen, im Laufe dieses Monats sollen immer mehr dazukommen.

Kinderbetreuung:
Seit dem 11. Mai gibt es mehr Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, sogenannte Notbetreuung. Vor allem Kinder, die besondere Förderung brauchen oder in kleinen Wohnungen ohne Balkon oder Garten leben, können wieder in den Kindergarten gehen.

Krankenhäuser oder Pflegeheime:
Menschen, die zurzeit im Krankenhaus sind oder in einem Pflegeheim leben, durften aus Sicherheitsgründen keinen oder nur sehr wenig Besuch bekommen. Der Grund ist, dass es für sie ein hohes Risiko gibt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Nun soll Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit geben werden, dass sie von einer bestimmten Person regelmäßig besucht werden können.

Spielplätze:
Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie wieder öffnen. Wie dafür gesorgt wird, dass sie sicher sind, entscheiden die Bundesländer.

Gottesdienste:
Versammlungen in Kirchen, Synagogen oder Moscheen sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt.

Museen, Zoos, Galerien, Ausstellungen, Botanische Gärten und Gedenkstätten:
Sie dürfen in allen Bundesländern wieder öffnen.

Großveranstaltungen:
Konzerte und Volksfeste bleiben bis zum 31. August verboten.

Mundschutzpflicht:
Die gilt meist in Bus und Bahn oder beim Einkaufen.

Wichtig ist:
Diese Regeln gelten für ganz Deutschland. Trotzdem kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Der Grund dafür ist, dass die Bundesländer für manche Bereiche selbst entscheiden. Zum Beispiel, wann und in welchem Umfang die Lockerungen kommen und ob etwa auch Musikschulen, Zoos, Hotels oder Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.

Quelle: ZDF Logo https://www.zdf.de/kinder/logo/coronavirus-102.html

    Monday, May 18, 2020

    Arbeitsauftrag: 18. Mai bis 20. Mai

    Kopf- und Fußzeilen


    Liebe 7.-Klässler,

    diese Woche wollen wir uns in EDV mit einem neuen Thema beschäftigen. Es geht um Kopf- und Fußzeilen.

    Dafür wollen wir uns ein kurzes Video ansehen und einige Fragen dazu beantworten. Du kannst dir entweder ein Arbeitsblatt herunterladen, ausdrucken und die Fragen auf dem Blatt beantworten, oder du schreibst die Antworten zu den Fragen auf ein Extrablatt. Bitte hefte anschließend beides in deinem EDV-Ordner ab.


    ⇒ Hier geht's zum Arbeitsblatt.


    Und jetzt geht's los:
    Was genau sind Kopf- und Fußzeilen und wie erstellt man sie? Schau dir erst einmal folgendes Video an:

    CC BY 4.0: Andreas Kalt, https://herr-kalt.de

    Beantworte nun diese Fragen - das sind die gleichen Fragen wie auf dem Arbeitsblatt:

    1. Was ist eine Kopfzeile?
    2. Wie kannst du die Kopf- und Fußzeile sichtbar machen?
    3. Woran sieht man, dass man in der Kopf- oder Fußzeile ist und das Hauptdokument gerade nicht aktiviert/zugänglich ist?
    4. Was kann ich automatisch in die Fußzeile einfügen?
    5. Was passiert, wenn ich „Automatisch aktualisieren“ anklicke.
    6. Was schreibt man oft in die Kopfzeile?
    7. Was ist noch wichtig? Was möchtest du dir merken? Schreibe einige eigene Notizen auf.

    Hast du noch Fragen? Du darfst mir gerne eine E-Mail schreiben, wenn du etwas nicht verstanden hast.

    Viel Spaß beim Lösen der Aufgabe!

    Monday, May 4, 2020

    Arbeitsauftrag: 4. Mai bis 8. Mai

    Liebe 7.-Klässler,

    nachdem ihr die letzten Wochen so fleißig WORD-Dateien erstellt habt, wollen wir uns heute mit eurem EDV-Schnellhefter beschäftigen:

    • Wir ordnen heute den EDV-Ordner.
    • Wir schauen uns Notizen und Anmerkungen, die ihr euch gemacht habt, an.
    • Wir erstellen ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis.

    Geht am besten folgendermaßen vor:
    1. Kontrolliert, dass alle Arbeitsblätter, die ihr in der Schule bekommen habt, ordentlich abgeheftet sind. Vielleicht könnt ihr euch über Whatsapp, Telefon, E-Mail, ... mit euren Klassenkameraden absprechen, ob euch etwas fehlt.
    2. Lest euch die Arbeitsblätter noch einmal durch und auch eure Notizen darauf. Ist alles verständlich? Gerne dürft ihr eure Anmerkungen ergänzen und wichtige Ideen mit einem Textmarker oder Buntstiften farbig hervorheben.
    3. Erstellt ein Deckblatt für den EDV-Schnellhefter. Auf dem Deckblatt sollte stehen:
      • EDV
      • Euer Name
      • Klasse
      • EDV-Lehrerin
    4. Erstellt nun ein Inhaltsverzeichnis von allen Themen, die wir bisher gelernt haben. Wenn ihr dann später bestimmte Dinge nachschauen müsst, findet ihr schneller die richtigen Informationen.
    Deckblatt und Inhaltsverzeichnis dürft ihr entweder am Computer oder mit Stiften direkt auf Papierblättern erstellen.

    Viel Spaß beim Sortieren und Ordnen in dieser Woche!

    Arbeitsauftrag: 08. Juni bis 10. Juni

    Textdokumente sinnvoll gestalten Letzte Woche haben wir verschiedene Tipps bekommen, wie man Textdokumente sinnvoll gestaltet. Du kannst d...