Kopf- und Fußzeilen
Letzte Woche haben wir gelernt, was Kopf- und Fußzeilen sind und wie man sie einfügt und bearbeitet. Diese Woche wollen wir das gleich einmal ausprobieren.
Und schon geht's los:
- Öffne ein leeres Dokument in WORD oder einem anderen Textbearbeitungsprogramm.
- Speichere das Dokument mit dem Namen "Coronaregeln Nachname Vorname" ab.
- Weiter unten findest du den Text: "Das sind die aktuellen Coronaregeln"
- Kopiere den Text und füge ihn in dein leeres Dokument ein.
- Füge eine Fußzeile ein, in der:
- unten rechts die Seitenzahl steht
- unten links das aktuelle Datum steht
- Füge eine Kopfzeile ein, in der:
- oben rechts "Coronaregeln" steht
- oben links "ZDF Logo" steht
- Ändere den Text, sodass er übersichtlich gestaltet ist.
- Die Überschrift im Haupttext soll 16pt groß sein, fett und zentriert.
- Die Unterüberschriften (z.B. "Mindestabstand", "Schulen", "Sport", ...) sollen fett und 14pt groß sein.
- Speichere dein Dokument am Schluss noch einmal ab.
Das sind die aktuellen Coronaregeln
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten regelmäßig, wie die Corona-Regeln gelockert werden können. Das machen sie, weil die Zahl der Menschen, die sich mit dem Coronavirus neu anstecken, geringer geworden ist. Zusammen haben sich die Politikerinnen und Politiker zuletzt auf eine Liste bestimmter Lockerungen geeinigt. Wie die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, können diese aber selbst entscheiden. Deswegen gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Das sind die gemeinsam beschlossenen Corona-Regeln:
Mindestabstand:
In der Öffentlichkeit sollen Menschen weiterhin Abstand zueinander halten: mindestens 1,5 Meter. Noch besser sind zwei Meter. Diese Regel gilt mindestens bis zum 5. Juni. Besuch:
Menschen, die in unterschiedlichen Haushalten leben - also zum Beispiel zwei Familien - dürfen sich wieder treffen. Bisher durfte man sich nur mit einer weiteren Person treffen, mit der man nicht gemeinsam wohnt.
Schulen:
Allen Schülerinnen und Schülern soll ermöglicht werden, dass sie vor den Sommerferien wieder zum Unterricht in die Schule können. Das geht aber nur, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Welche das sind, ist unterschiedlich, denn diese Regeln machen die Bundesländer.
Sport:
Unter freiem Himmel darf wieder Sport getrieben werden. Es darf zum Beispiel wieder Leichtathletik-Training auf dem Sportplatz eines Verein stattfinden. Dabei gilt aber auch: Abstand halten. Sportlerinnen und Sportler dürfen sich nicht gegenseitig berühren. Profifußball:
Die Bundesliga darf seit Mitte Mai wieder spielen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Infos dazu gibt es hier:
Geschäfte:
Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Wichtig ist aber, dass auf gute Hygiene geachtet wird, Kundinnen und Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen und an den Kassen keine Warteschlangen entstehen. Je größer ein Geschäft ist, desto mehr Leute dürfen gleichzeitig hinein. So soll sicher gestellt werden, dass auch beim Einkaufen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Restaurants:
In manchen Bundesländern dürfen Restaurants wieder öffnen, im Laufe dieses Monats sollen immer mehr dazukommen.
Kinderbetreuung:
Seit dem 11. Mai gibt es mehr Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, sogenannte Notbetreuung. Vor allem Kinder, die besondere Förderung brauchen oder in kleinen Wohnungen ohne Balkon oder Garten leben, können wieder in den Kindergarten gehen.
Krankenhäuser oder Pflegeheime:
Menschen, die zurzeit im Krankenhaus sind oder in einem Pflegeheim leben, durften aus Sicherheitsgründen keinen oder nur sehr wenig Besuch bekommen. Der Grund ist, dass es für sie ein hohes Risiko gibt, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Nun soll Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit geben werden, dass sie von einer bestimmten Person regelmäßig besucht werden können.
Spielplätze:
Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie wieder öffnen. Wie dafür gesorgt wird, dass sie sicher sind, entscheiden die Bundesländer.
Gottesdienste:
Versammlungen in Kirchen, Synagogen oder Moscheen sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt.
Museen, Zoos, Galerien, Ausstellungen, Botanische Gärten und Gedenkstätten:
Sie dürfen in allen Bundesländern wieder öffnen.
Großveranstaltungen:
Konzerte und Volksfeste bleiben bis zum 31. August verboten.
Mundschutzpflicht:
Die gilt meist in Bus und Bahn oder beim Einkaufen.
Wichtig ist:
Diese Regeln gelten für ganz Deutschland. Trotzdem kann es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Der Grund dafür ist, dass die Bundesländer für manche Bereiche selbst entscheiden. Zum Beispiel, wann und in welchem Umfang die Lockerungen kommen und ob etwa auch Musikschulen, Zoos, Hotels oder Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.
Quelle: ZDF Logo https://www.zdf.de/kinder/logo/coronavirus-102.html